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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Leistungen der Magnat Vital GmbH, Marke MOVIC

Stand: 18.11.2025

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

    Magnat Vital GmbH, Marke MOVIC
    Dehrendinger Straße 93
    72072 Tübingen, Deutschland
    vertreten durch den Geschäftsführer Roman Minch

    (nachfolgend „MOVIC“ oder „wir“)

    und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), über die Erbringung von digitalen Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz.

  2. Die Leistungen von MOVIC richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MOVIC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
     

2. Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind digitale Leistungen im Bereich KI und Automatisierung, insbesondere:

    • Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-Lösungen und Agentic-AI-Lösungen

    • Entwicklung von Workflows, Automatisierungen, Pipelines

    • Erstellung und Konfiguration von AI-Scrapern (z. B. für Lead-Generierung)

    • Entwicklung, Training und Konfiguration von KI-Agenten (z. B. Voice-Agents, Chatbots)

    • Integration in bestehende Systeme des Kunden (z. B. CRM, Shopsysteme, Support-Tools, Telefonie)

    • begleitende Beratungs-, Optimierungs- und ggf. Schulungsleistungen.

  2. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich digital erbracht, u. a. durch:

    • Remote-Zugänge, Online-Plattformen und Cloud-Services

    • Konfiguration in Tools des Kunden

    • digitale Bereitstellung von Ergebnissen, Dokumentationen und Daten (z. B. Google Sheets, Excel, PDFs).

  3. Ein physischer Warenversand findet nicht statt.

  4. Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der einzelnen Leistungen ergeben sich aus:

    • dem individuellen Angebot von MOVIC,

    • der Projektbeschreibung,

    • oder dem vom Kunden gebuchten Paket
      (gemeinsam der „Vertrag“).
       

3. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen von MOVIC auf Websites, Landingpages, in Präsentationen oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

  2. Der Kunde kann MOVIC z. B. telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular kontaktieren. MOVIC übermittelt daraufhin ein individuelles Angebot oder verweist auf eine konkrete Buchungsoption.

  3. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • Annahme des Angebots von MOVIC durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail),

    • oder Buchung eines Pakets und Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch MOVIC.

  4. Individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
     

4. Vertragssprache

  1. Verträge können in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden.

  2. Der Kunde kann im Rahmen der Anfrage bzw. Beauftragung auswählen, in welcher Sprache Vertragstexte und Kommunikation vorrangig erfolgen sollen.

  3. Liegen zweisprachige Fassungen vor, ist die deutsche Fassung im Zweifel maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
     

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt MOVIC alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner bereit, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:

    • Zugangsdaten, API-Schlüssel, Logins zu genutzten Systemen

    • vorhandene Prozessbeschreibungen, Datenstrukturen, Vorgaben

    • rechtliche, organisatorische oder interne Compliance-Vorgaben, soweit relevant.

  2. Der Kunde ist verantwortlich für:

    • die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen,

    • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich (insb. Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Aufzeichnungspflichten),

    • notwendige interne Freigaben und Zustimmungen innerhalb seines Unternehmens.

  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängern. Mehraufwände, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung resultieren, kann MOVIC gesondert in Rechnung stellen.
     

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Die Vergütung kann bestehen aus:

    • Einmalbeträgen (z. B. Projekt-Fees, Setups wie etwa AI-Scraper-Lösung),

    • wiederkehrenden Entgelten (z. B. monatliche Betreuung, Monitoring, Wartung),

    • ggf. weiteren Komponenten, wie im einzelnen Vertrag festgelegt.

  3. MOVIC bietet – je nach Umsetzung und Verfügbarkeit – folgende Zahlungsarten an:

    • Kreditkarte

    • PayPal

    • SEPA-Lastschrift

    • Banküberweisung / Direktüberweisung
      sowie ggf. weitere im Bestell- oder Rechnungsprozess angegebene Zahlungsmethoden. Die Abwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.

  4. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gilt:

    • Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    • Bei SEPA-Lastschrift wird der Kunde vorab im Rahmen der gesetzlich zulässigen Frist informiert (Pre-Notification).

  5. MOVIC ist berechtigt, bei projektbezogenen Leistungen Angeld / Abschlagszahlungen (z. B. 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Fertigstellung) zu verlangen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MOVIC berechtigt,

    • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie

    • die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
       

7. Leistungszeit und Abnahme

  1. Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

  2. Ist eine Abnahme geschuldet (insbesondere bei projektbezogenen Lösungen, z. B. individuelle Agenten, Workflows, Scraper-Konfigurationen), informiert MOVIC den Kunden über die Fertigstellung und stellt die Lösung zur Prüfung zur Verfügung.

  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

    • der Kunde die Lösung schriftlich oder per E-Mail freigibt,

    • der Kunde die Lösung produktiv einsetzt, oder

    • der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.

  4. Verlangt der Kunde nach Abschluss zusätzlich Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen, handelt es sich in der Regel um Mehrleistungen, die gesondert zu vergüten sind.


8. Rechte an Arbeitsergebnissen

  1. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, grundsätzlich zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Workflows, Konfigurationen, Prompts, Scripten, Agenten-Setups), soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

  2. MOVIC bleibt berechtigt,

    • generische Lösungen, Konzepte, Bausteine und Best Practices in anonymisierter Form auch für andere Kunden zu verwenden,

    • ähnliche oder weiterentwickelte Lösungen zu erstellen, sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.

  3. Soweit für die Leistungserbringung Drittsoftware oder Plattformen genutzt werden (z. B. KI-APIs, Automatisierungstools, Cloud-Dienste), gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten, soweit sie ihn betreffen (insb. bei eigenen Accounts).


9. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu nutzen.

  2. MOVIC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie – soweit erforderlich – aus einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzt werden.


10. Besonderheiten von KI- und Agentic-AI-Lösungen

  1. Der Kunde ist sich bewusst, dass Ausgaben von KI-Systemen probabilistisch sind und trotz sorgfältiger Konzeption zu fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden Ergebnissen führen können.

  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dienen von MOVIC konzipierte KI-Agenten, Workflows und automatisierte Systeme insbesondere:

    • der Unterstützung von Mitarbeitenden des Kunden,

    • der Automatisierung standardisierter Prozesse nach klar definierten Regeln.

  3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung von durch KI generierten Inhalten, Entscheidungen oder Handlungen liegt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – in der Letztverantwortung des Kunden. Dies gilt insbesondere für:

    • rechtsverbindliche Erklärungen,

    • veröffentlichte Inhalte,

    • Kundenkommunikation,

    • Entscheidungen mit finanziellen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Auswirkungen.

  4. Bei Konfigurationen, in denen Agenten eigenständig Aktionen ausführen (z. B. E-Mails versenden, Daten schreiben, Buchungen auslösen), hat der Kunde durch interne Prozesse, Freigaben oder technische Beschränkungen sicherzustellen, dass die Nutzung in seinem Verantwortungsbereich kontrolliert erfolgt.

  5. Bei Scraping- und Lead-Generierungs-Lösungen ist MOVIC darauf ausgerichtet, ausschließlich öffentlich zugängliche Daten zu verarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, die Lösungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder zur massenhaften Verarbeitung unzulässiger Daten.


11. Gewährleistung

  1. MOVIC erbringt seine Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik der jeweils eingesetzten Tools und Plattformen.

  2. Für die ständige Verfügbarkeit sowie die vollständige Fehlerfreiheit von Dritt-Diensten (z. B. KI-APIs, Cloud-Tools, Automatisierungsplattformen) übernimmt MOVIC keine Gewähr, da diese außerhalb des Einflussbereiches von MOVIC liegen.

  3. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

  4. Bei berechtigten Mängelrügen wird MOVIC nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit diese nicht wirksam beschränkt wurden.

  5. Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. ab Leistungserbringung.


12. Haftung

  1. MOVIC haftet unbeschränkt:

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MOVIC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine weitergehende Haftung von MOVIC ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, die durch unzureichende Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von MOVIC.


13. Einsatz von Drittanbietern

  1. Für die Leistungserbringung kann MOVIC Drittanbieter und externe Plattformen einsetzen (z. B. KI-Provider, Automatisierungstools, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister).

  2. MOVIC haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Änderungen der Leistungsbedingungen dieser Drittanbieter, soweit diese außerhalb des Einflussbereiches von MOVIC liegen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn relevanten Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter einzuhalten, insbesondere wenn er eigene Accounts nutzt oder Daten seiner Kunden über solche Dienste verarbeitet.


14. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

  1. Für laufende Leistungen (z. B. Betreuungspakete, Monitoring, fortlaufende Agenten-/Workflow-Betreuung) gilt die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.

  2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, verlängert sich ein auf bestimmte Zeit geschlossenes Dauerschuldverhältnis jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    • der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist,

    • der Kunde Lösungen von MOVIC für rechtswidrige Zwecke nutzt,

    • oder der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.


15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Tübingen bzw. das für den Sitz von MOVIC zuständige Gericht. MOVIC ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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